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In einem feierlichen Gottesdienst wurde ich mit 22 Kolleginnen und 3 Kollegen von Bischof Gebhard Fürst zum Dienst als außerordentlichen Taufspender beauftragt. „Außerordentlich“ hört sich in diesem Zusammenhang seltsam an. Es hat mit dem Kirchenrecht zu tun.
Der Bischof konnte uns nur aufgrund seines Dekretes gemäß einer Sonderregelung beauftragen, laut Kirchenrecht, „wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt“. Nach wie vor ist gemeinhin in unserer Kirche die Sakramentenspendung geweihten Männern vorbehalten. So gehen im Moment in Deutschland nur die Diözesen Essen, Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart den Weg der außerordentlichen Taufspendung. In den Diözesen Basel und auch Linz ist dies schon längst gängige Praxis.
Ein großes, und manche sagen historisches Zeichen bei der Beauftragung war, der Anteil der Frauen. Endlich wird dem Rechnung getragen, was seit Jahren Realität in unseren Gemeinden ist. Frauen planen, gestalten, organisieren und bewerkstelligen einen Großteil der Seelsorge, vorwiegend ehrenamtlich: vom Hausbesuch, den Katechesen, den liturgischen Diensten bis zur diakonischen Arbeit. Manche pastoralen Felder ähneln dem Bild des Personals in den Grundschulen; der einzige Mann ist der Hausmeister.
Ich persönlich freue mich auf die neue Aufgabe. Ich arbeite gerne mit Familien zusammen, etwa in der Kinderkirche und der Erstkommunionvorbereitung. Ich danke dem Gesamtkirchengemeinderat, der mir für diesen Dienst das Vertrauen ausgesprochen hat. Ich wünsche mir, dass diese Beauftragungsfeier als nachhaltiger Impuls den Weg bereitet für eine Kirche der Freiheit. Dazu gehören endlich die Gleichberechtigung der Frauen und eine reformierte Sakramententheologie.

Wolfgang Fimpel
Bild: Dominique Nindjin