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„Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mit verantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.“
(Auszug aus der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung)

Mein Name ist Veronika Janischewski. Ich bin Einrichtungsleitung in der Kita St. Ulrich und die Vorsitzende der MAV Aalen.

Kontakt // 
Kindertageseinrichtung St. Ulrich
Telefon: +49 7361 43838

Ich heiße Karin Hoffmann und bin stellvertretende Vorsitzende der MAV Aalen. Ich arbeite als Erzieherin in der Kita St. Nikolaus.

Kontakt // 
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus
Telefon: +49 7361 34420

Ich bin Stephanie Kiehnoel und arbeite als Einrichtungsleitung in Kita St. Nikolaus. In habe der MAV die Rolle der Schriftführerin.

Kontakt // 
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus
Telefon: +49 7361 34420

Ich heiße Anna Hollmann und arbeite als Erzieherin im KiFaZ St. Josef. Ich bin stellvertretende Schriftführerin in der Mav.

Kontakt // 
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus
Telefon: +49 7361 34420

Mein Name ist Sarah Bollsinger. Ich bin Azubi in der Kita St. Ulrich PiA1. Im Oktober 2022 wurde ich zur Sprecherin der Jugendlichen und Auszubildenden gewählt (MAV Jugend).

Kontakt // 
Kindertageseinrichtung St. Ulrich
Telefon: +49 7361 43838

Wir nehmen folgende Rechte gemäß der Mitarbeiterverordnung (MAVO) wahr:

§ 27 Informationsrecht:

Dienstgeber und MAV informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche alle Mitarbeiter betreffen.

§ 28 Formen der Beteiligung, Dienstvereinbarung:

1) Die Beteiligung der Mitarbeitervertretung an Entscheidungen des Dienstgebers vollzieht sich im Rahmen der Zuständigkeit der Einrichtung nach den §§ 29 bis 37, soweit in einer Regelung nach § 55 für eine Gesamtmitarbeitervertretung nichts anderes bestimmt ist.

Formen der Beteiligung sind:

– Anhörung und Mitberatung

– Vorschlagsrecht

– Zustimmung

– Antragsrecht

(2) Dienstvereinbarungen sind im Rahmen des § 38 zulässig.

Weitere Infos MAVO: https://diagmav.drs.de

Liebe Kollgeinnen und Kollegen

Wir setzen uns für eure Belange in verschiedenen Punkten ein. Ihr könnt uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

E-Mail Adresse: mav.aalen@mav.drs.de

Wichtig zur Info für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kath. Gesamtkirchengemeinde Aalen.
Falls wir konkrete Anträge oder Fragen bearbeiten sollen, benötigen wir dies schriftlich. Somit ist es ein Auftrag für die MAV, den wir dann bearbeiten können.

Dies kann per Email oder Postalisch stattfinden, an die Kath. Gesamtkirchenpflege Aalen, Friedrichstr. 53, 73430 Aalen. Bitte mit Kennzeichnung an die MAV oder per Email. Vielen Dank.