Um insbesondere der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante Einhalt zu gebieten, wird mit der Inkraftsetzung der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg auch eine erneute Anpassung unserer diözesanen Regelungen für die Feier der Liturgie notwendig.
Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken während Gottesdiensten in geschlossenen Räumen.
Ab sofort müssen in der aktuell gültigen Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg in Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten, die in geschlossenen Räumen gefeiert werden, von Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken oder ein vergleichbarer Standard getragen werden. Einfache medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht mehr zugelassen.
Für Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie gehabt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Die Einführung dieser Verpflichtung ist notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bitte Sie nachdrücklich um Beachtung dieser Anordnungen!
Bischof Dr. Gebhard Fürst