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Am 30. März 2025 finden in unserer Diözese die Kirchengemeinde- und Pastoralratswahlen statt. Dazu ein paar Informationen und Termine:

  • Am 29.12.2025 beginnt die 3-wöchige Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen beim Wahlausschuss jeder Gemeinde.
  • Kirchengemeindemitglieder ab 16 Jahren können Wahlvorschläge, die jeweils von 5 Wahlberechtigten unterschrieben sein müssen, beim Wahlausschuss der jeweiligen Kirchengemeinde einreichen.
  • Jedes wahlberechtigte Kirchengemeindemitglied darf seine Unterschrift nur auf einen Wahlvorschlag setzen.
  • Kandidat|innen dürfen den Wahlvorschlag, auf dem ihr Name steht, nicht selbst unterschreiben.
  • Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Kandidat|innen enthalten, wie der bisherige Kirchengemeinde- bzw. Pastoralrat gewählte Mitglieder hat.

Bitte halten Sie nach geeigneten Personen ab 18 Jahren Ausschau und ermuntern Sie diese zu einer Kandidatur, damit unsere Gemeinden mit vertrauten und neuen Gesichtern lebendige Gemeinschaften bleiben.


Pfarrer Wolfgang Sedlmeier, für die Vorsitzenden der Wahlausschüsse